Mi, 23.09.2020

Die 1. Antragsphase der Corona-Überbrückungshilfe für die Fördermonate Juni bis August 2020 endet am 30.09.2020 und gleichzeitig startet die 2. Förderphase für die Monate September bis Dezember 2020 mit etwas veränderten bzw. erleichterten Förderbedingungen.

Im obigen Bild haben wir die wichtigsten Informationen sowie Änderungen für Sie als Unternehmer*in zusammengefasst.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de//UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html

Für weitere Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihre Steuerkanzlei

Thomas Lang Steuerberater