Mo, 08.03.2021

Wichtige Hinweise zu den neuen Corona-Unterstützungsleistungen

Sie erhalten eine Übersicht der wesentlichen Informationen und Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe.

Das wichtigste auf einen Blick:

  • Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei zum Thema Corona-Hilfen:
        Frau Joana Plommer, E-Mail: joana.plommer@steuerlang.de
  • Wir prüfen für Sie die Antragsvoraussetzungen und informieren Sie, sofern Sie antragsberechtigt sind
         (Vollständige Buchführung als Grundlage notwendig).
  • Beantragung der Hilfen ist bis einschließlich 31.08.2021 möglich.
  • Sie finden unterhalb des Beitrags eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen zu
         Fördervoraussetzungen, Förderhöhe sowie Antragsverfahren.

Mit unserem monatlichen E-Mail-Newsletter haben Sie am 01.03.2021 bereits alle wesentlichen Eckpunkte sowie einen Fragenkatalog zur Überbrückungshilfe III erhalten.

Unterhalb des Beitrages finden Sie eine Broschüre zum Download, die Ihnen einen Überblick über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und Hinweise zum Antragsverfahren liefert.

Wir prüfen für Sie eine mögliche Antragsberechtigung auf Überbrückungshilfe III sowie der Neustarthilfe. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, informieren wir Sie umgehend. Grundlage hierfür ist das Vorliegen Ihrer vollständigen monatlichen Buchführung.

Der Antrag auf Überbrückungshilfe III bzw. Neustarthilfe darf für den kompletten Förderzeitraum nur einmal gestellt werden. Deshalb ist es wichtig, die geforderten Umsatzprognosen für die kommenden Monate bis Juni 2021 so exakt wie möglich anzugeben. Aufgrund der aktuell unklaren Lage der Corona-Beschränkungen, warten wir mit der Prüfung der Antragsberechtigung den buchhalterischen Abschluss des Monats März ab.

Damit gelingt es uns, genauere Aussagen hinsichtlich Förderberechtigung zu treffen sowie Ihnen mehr Planungssicherheit bezüglich Förderumfang geben zu können. Wir möchten vermeiden, dass es aufgrund einer zu hohen bzw. zu geringen Beantragung von Fördermitteln nachträglich zu einer Nach- oder Rückzahlung kommt.

Die Anträge auf die Überbrückungshilfe III sowie Neustarthilfe können bis einschließlich 31.08.2021 rückwirkend für den gesamten Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 gestellt werden, sodass Sie keine Versäumnis etwaiger Fristen zu befürchten haben.

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung zum Thema Corona-Hilfen zur Verfügung. Um der Komplexität bzgl. den Hilfsprogrammen Rechnung zu tragen, ist Frau Plommer nach umfassender Einarbeitung in die Thematik als Spezialistin auf diesem Gebiet eingesetzt und betreut Sie diesbezüglich. Sofern nicht bereits geschehen, können Sie hierfür jederzeit unter 09287 9913-0 einen Termin bei Frau Mühlthaler oder Frau Wunderlich vereinbaren oder direkt eine E-Mail an joana.plommer@steuerlang.de versenden.

Bis dahin wünschen wir Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von der Steuerkanzlei Thomas Lang